Ein neuer Förderschwerpunkt im Rahmen des Maritimen Forschungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz soll gezielt dazu beitragen, die technologischen Grundlagen für die Dekarbonisierung von Schifffahrt und Schiffbau zu schaffen. Für den neuen Förderschwerpunkt MARITIME.zeroGHG stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit MARITIME.zeroGHG soll das gesamte Potential umweltschonender maritimer Technologien zur Verringerung klimaschädlicher Emissionen erschlossen werden. Hierbei wird der komplette Schiffslebenszyklus betrachtet. Da bestehende Flotten noch eine hohe Restlebensdauer von zum Teil über 20 Jahren aufweisen, werden alternative Kraftstoffe und innovative Antriebe insbesondere auch im Rahmen von Retrofit-Konzepten erprobt.
Im Folgenden die wichtigsten Fakten aus der Bekanntmachung mit besonderem Augenmerk auf die für die additive Fertigung relevanten Aspekte (fett gedruckt). Die gesamte Bekanntmachung mit allen Details sowie die Pressemitteilung sind auf folgender Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/08/20230831-neue-foerderung-fuer-die-klimaneutrale-schifffahrt.html
Gefördert werden beispielsweise:
-
Innovative, klimaneutrale Schiffs- und Antriebskonzepte
-
Entwicklung und Demonstration kostengünstiger und innovativer Energieversorgungssysteme für alternative Kraftstoffe (eFuels) sowie deren sichere Systemintegration
-
Retrofit-geeignete Technologien zur Reduzierung der THG-Emissionen
-
Erhöhung der technischen und betrieblichen Energieeffizienz
-
Nutzung erneuerbarer Energien, zum Beispiel Windenergie
-
Carbon Capture zur Abgasnachbehandlung innovativer Energiewandlungssysteme auf Basis klimaneutraler, kohlenstoffhaltiger
-
Kraftstoffe
-
Gesamtsystembetrachtung und Optimierung des Energiemanagements, zum Beispiel durch Digital Twins
-
Effizienzoptimierte Fertigungsverfahren und Produktionsorganisation
-
Einsatz klimagünstiger Materialien und Leichtbaukonzepte
-
Erfassung der realen THG-Emissionen an Bord
-
Einsatz innovativer, klimaneutraler Fertigungsverfahren und Materialien beim Bau maritimer Systeme
-
Innovationen für einen effizienten, sicheren, umweltschonenden und klimaneutralen Schiffsbetrieb.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von KMUs. Antragsberechtigt sind auch Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.